1. GELTUNGSBEREICH, VERTRAGSABSCHLUSS UND VERTRAGSGRUNDLAGEN

Für unsere Bestellungen bei Auftragnehmer/Lieferanten sind ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Einkaufsbedingungen (kurz AEB) maßgebend. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftragnehmers/Lieferanten haben nur dann Geltung, wenn wir diese ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben. Abweichungen von den nachstehenden Einkaufsbedingungen erfordern zur ihrer Wirksamkeit der Schriftform, ebenso die Vereinbarung über das Abgehen von der Schriftform.

2. ANGEBOTE, BESTELLUNG UND AUFTRAGSBESTÄTIGUNG

Die Ausarbeitung und Überlassung von Angeboten des Auftragnehmers/Lieferanten ist für uns kostenlos. Allfällige Abweichungen im Angebot gegenüber einer vorhergehenden Anfrage von uns sind besonders hervorzuheben, andernfalls diese Abweichungen nicht Vertragsinhalt werden. Mit Abgabe eines Angebots oder Annahme unserer Bestellung erkennt der Auftragnehmer/Lieferant unsere AEB an. Nur schriftliche Bestellungen sind rechtsverbindlich. Mündliche oder telefonisch getroffene Abreden oder Mitteilungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Die Bestellung ist die vorrangige Vertragsgrundlage und geht bei Widersprüchen allen anderen Vertragsbestandteilen vor. Der Auftragnehmer/Lieferant ist verpflichtet, jede Bestellung innerhalb von 7 Tagen schriftlich zu bestätigen, danach verliert die Bestellung ihre Wirkung als Vertragsanbot.

Auf der gesamten Korrespondenz ist unsere Bestellnummer anzuführen; alle Verzögerungen und Nachteile, die dadurch entstehen, dass Schriftstücke aufgrund fehlender Bestellnummern nicht zugeordnet werden können, gehen zu Lasten des Auftragnehmers/Lieferanten.

3. FIXPREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND RECHNUNGSLEGUNG

Alle in der Bestellung genannten Preise sind Fixpreise und verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, einschließlich Verpackung und Transportkosten (insb. Frachtspesen, Versicherung und Zoll) bis an den von uns angegebenen Lieferort. Preisänderungen jeder Art bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Die Umsatzsteuer ist im Angebot und auf der Rechnung gesondert auszuweisen. Allfällige Gebühren oder sonstige Abgaben gehen zu Lasten des Auftragnehmers/Lieferanten. Allgemeine Preissenkungen des Auftragnehmers/ Lieferanten zwischen Vertragsabschluss und Lieferdatum sind an uns weiterzugeben.

Mit dem vereinbarten Preis sind auch alle sonstigen denkbaren Nebenleistungen abgegolten, die zum bestimmungsmäßigen Gebrauch und zum einwandfreien Betrieb der zu liefernden Ware erforderlich sind. Die Leistung ist erst dann vollständig erbracht, wenn die in der Bestellung genannten Dokumente, Beschreibungen, Atteste, Versandpapiere, u.ä. in Papierform oder elektronisch übergeben worden sind. Rechnungen sind in zweifacher Ausfertigung auszustellen und müssen die in unserer Bestellung angeführte Bestellnummer, eine Beschreibung der Lieferung enthalten und den gesetzlichen Erfordernissen entsprechen (insb. Umsatzsteuergesetz). Nicht ordnungsgemäß gelegte Rechnungen werden nicht fällig und können von uns jederzeit zurückgewiesen werden.

Zahlungen erfolgen innerhalb von 45 Tagen abzüglich 5 % Skonto oder sonst innerhalb von 60 Tagen bzw. zu einem späteren vom Auftragnehmer/Lieferanten gewährten Zahlungstermin. Die Zahlungsfrist beginnt mit Eingang der ordnungsgemäßen Rechnung, jedoch frühestens mit Lieferung bzw. mit Abnahme. Auf unser Verlangen wird der Auftragnehmer/Lieferant die Verpackung zurücknehmen und auf eigene Kosten entsorgen. Wir sind berechtigt, wegen Garantie-, Gewährleistungs- oder sonstiger Ansprüche Zahlungen zurückzubehalten oder mit eigenen Forderungen aufzurechnen, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.

Für jede Lieferung und Leistung ist eine gesonderte Rechnung unter Anführung sämtlicher Bestelldaten auszustellen, es sei denn es wird ausdrücklich eine Sammelrechnung von uns gewünscht. Teilrechnungen sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zulässig. Duplikate sind deutlich als solche zu kennzeichnen. Nicht ordnungsgemäß gelegte Rechnungen werden nicht fällig und können von uns jederzeit zurückgewiesen werden.

4. ERFÜLLUNGSORT, ERFÜLLUNGSZEITPUNKT, LIEFERBEDINGUNGEN

Alle Lieferungen erfolgen an die von uns angegebene Adresse. Die Gefahr geht mit Ablieferung und nach Entladung der Liefergegenstände auf uns über. Erfüllungsort für Zahlungen ist der Sitz der Frauenthal Handel GmbH. Jeder Lieferung sind die erforderlichen Lieferpapiere beizufügen. Die Lieferpapiere müssen enthalten: Bestellnummer, Beschreibung der Lieferung, Stückliste, Artikelnummern, Abmessungen und Gewicht und allfällige sonstige gesetzlich verpflichtende Angaben.

Die vereinbarten Liefertermine und -fristen sind verbindlich. Maßgeblich für die Einhaltung der Liefer- angegebenen Lieferadresse. Vorzeitige Lieferungen und Teillieferungen sind nur mit unserer vorherigen Zustimmung zulässig. Erkennt der Auftragnehmer/Lieferant, dass die vereinbarten Liefertermine bzw. -fristen nicht eingehalten werden können, hat er uns darüber unverzüglich unter Angabe von Gründen und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung zu in- formieren. Bei Lieferverzug können wir – unbeschadet bestehender gesetzlicher Rechte – eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % pro Kalendertag des Verzugs verlangen, maximal jedoch 20% der Auftragssumme. Der Auftragnehmer/Lieferant schuldet die Vertragsstrafe auch dann, wenn eine verspätete Lieferung von uns vorbehaltlos angenommen wurde. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schadenersatzansprüche bleibt vorbehalten.

Der Transport der Ware erfolgt auf Gefahr des Auftragnehmers/Lieferanten, insbesondere haftet dieser für Schäden aufgrund mangelhafter Verpackung. Die Verpackungskosten sind in den Fixpreisen enthalten. Auf unser Verlangen wird der Auftragnehmer/Lieferant die Verpackung zurücknehmen und auf eigene Kosten entsorgen. Die Gefahr für den Rücktransport von uns an den Auftragnehmer/Lieferanten – aus welchem Grund auch immer -, so wie auch die erneute Lieferung an uns, trägt der Auftragnehmer/Lieferant.

5. ÜBERPRÜFUNG DER LIEFERGEGENSTÄNDE, QUALITÄTSKONTROLLE

Der Auftragsnehmer/Lieferant ist verpflichtet, geeignete Ausgangskontrollen der Liefergegenstände durchzuführen und diese insbesondere auf Vollständigkeit, Funktionsfähigkeit und einwandfreie Beschaffenheit hin zu kontrollieren. Wir sind berechtigt, die gelieferten Waren zu überprüfen. Im Fall von Beanstandungen sind wir – unbeschadet sonstiger Ansprüche – berechtigt, die gelieferten Waren vollständig zurückzuweisen und auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers/Lieferanten an diesen zurückzusenden. Sofern wir bei Übernahme einer Lieferung oder irgendwann danach Mängel feststellen, werden wir diese innerhalb angemessener Frist nach Feststellung schriftlich anzeigen. Die Übernahme einer Lieferung und die Bezahlung der Rechnung bedeuten keine Anerkennung einer Lieferung als vertragsgemäß.

6. GEWÄHRLEISTUNG

Der Auftragnehmer/Lieferant leistet der Frauenthal Handel GmbH gegenüber Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei der Fall des Ein- und Ausbaus von Waren bei Kunden/Abnehmern der Frauenthal Handel mitumfasst ist. Da Frauenthal Handel GmbH ihren Abnehmern bzw. Kunden gegenüber auch nach den gesetzlichen Bestimmungen Gewähr leistet, gilt zwischen dem Auftragnehmer/ Lieferanten und Frauenthal Handel vereinbart, dass die zwischen den Vorgenannten geltende gesetzliche Gewährleistungsfrist mit Übergabe der Ware an den Kunden von Frauenthal Handel GmbH zu laufen beginnt. Bei Korrosionsschäden beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre ab diesem Zeitpunkt. Innerhalb der Gewährleistungsbehelfe können wir frei wählen, ohne an eine bestimmte Reihenfolge gebunden zu sein.

Die Gewährleistungsfrist wird durch jede schriftliche Mängelrüge unterbrochen, sie beginnt nach jeder Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung oder leistung für den betreffenden mangelhaften Gegenstand neu zu laufen. Die Beweislastumkehr nach 10 Jahren ab Übergabe gemäß § 933a Abs 3 ABGB gilt nicht.

Uns trifft keine Verpflichtung zur Mängelrüge, die §§ 377 und 378 UGB werden ausdrücklich ausgeschlossen.

7. SCHADENERSATZANSPRÜCHE, PRODUKTHAFTUNG

Der Lieferant/Auftragnehmer haftet – auch bei leichter Fahrlässigkeit für alle (Folge-)Schäden, die durch die Lieferung mangelhafter Waren bzw. mangelhafte Leistungserbringung verursacht wurden. Der Liefe- rant/Auftragnehmer steht dafür ein, dass durch die von ihm zu erbringende Leistung und die von ihm vorhersehbare Verwertung durch uns keine Patente oder sonstigen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Werden wir von Dritten wegen des Eingriffs in ein solches Recht in Anspruch genommen, so ist der Lieferant/Auftragnehmer verpflichtet, uns auf erstes schriftliches Auffordern von diesen Ansprüchen freizustellen und uns alle aus der Rechtsabwehr entstehenden Aufwendungen zu ersetzen. Schadenersatzansprüche, insbesondere anstatt von Gewährleistungsansprüchen geltend gemachte, verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Käufers von Schaden und Schädiger.

Werden wir wegen eines behaupteten Fehlers eines Liefergegenstands nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) in Anspruch genommen, so hat uns der Auftragnehmer/Lieferant vollständig schad- und klaglos zu halten, unabhängig davon ob ihn ein Verschulden trifft. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer/Lieferant verpflichtet, uns auf Anfrage den jeweiligen Hersteller, Importeur und/oder Vorlieferanten unverzüglich bekannt zu geben und sämtliche zur Abwehr von Produkthaftungsansprüchen Dritter zweckdienliche Unterlagen und Beweismittel unverzüglich und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Wir haften nur für Schadenersatzansprüche aufgrund von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Für das Vorliegen grober Fahrlässigkeit trifft den Auftragnehmer/Lieferanten die Beweislast.

8. UNTERBRECHUNG, STORNO, RETOUREN UND ENTFERNUNG

Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit die Unterbrechung der weiteren Auftragsdurchführung zu verlangen oder den Vertrag zu stornieren. Im Falle einer Unterbrechung mit der Dauer von über 3 Monaten ersetzen wir dem Auftragsgeber/Lieferanten bei entsprechendem Nachweis die Kosten, die aus der über die Dauer von 3 Monaten hinausgehenden Verzögerung entstehen, nicht jedoch den entgangenen Gewinn. Im Falle der Stornierung der Bestellung hat der Auftragnehmer/Lieferant Anspruch auf Ab- geltung bereits auftragsgemäß erbrachter Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Wir sind berechtigt, nicht benutzte Ware unter Rück- erstattung des vollen Kaufpreises an den Auftrag- nehmer/Lieferanten zurückzustellen.

Im Falle des berechtigten Vertragsrücktrittes (Ver- zug, Vertrauensverlust, etc.) sind wir berechtigt, die gesamte Leistung unabhängig von einer allfälligen Verwendbarkeit der erbrachten Teilleistungen zurückzustellen. Sind wir zur Rückgabe des Vertrags- gegenstandes berechtigt, so haben wir Anspruch auf kostenlose Entfernung durch den Auftragnehmer/ Lieferanten. Wir können die Waren auf Kosten des Auftragnehmers/Lieferanten entfernen und retournieren lassen, wenn dieser einer entsprechenden Aufforderung nicht unverzüglich nachkommt. Entstehen uns aus der verspäteten Entfernung Aufwendungen, so sind diese durch den Auftragnehmer/Lieferanten verschuldensunabhängig zu ersetzen.

9. GEHEIMHALTUNG, WEITERGABE VON UNTERLAGEN AN DRITTE, DATEN

Der Auftragnehmer/Lieferant ist verpflichtet, alle im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, insbesondere unsere Bestellung und alle damit zusammenhängenden kaufmännischen und technischen Einzelheiten (z.B. Zeichnungen, Muster, Modelle, technische Spezifikationen) vertraulich zu behandeln, und Dritten nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zugänglich zu machen und nur insoweit, als dies zur Vertragserfüllung notwendig ist.

Der Auftragnehmer/Lieferant verpflichtet sich, die Regeln und die geltenden Vorschriften des Datenschutzes einzuhalten. Dies betrifft insbesondere den Schutz von personenbezogenen Daten von unseren Kunden, Mitarbeitern und Geschäftspartnern. Es gilt die auf der Homepage www.frauenthal-handel.at ab- rufbare Datenschutzerklärung.

10. REKLAMATION

Der Auftragnehmer/Lieferant verpflichtet sich, nach der Meldung einer Produktreklamation und/oder eines Produktschadens durch uns die schadhafte Ware binnen 10 Werktagen zu besichtigen und schriftlich Stellung zu nehmen. Im Allgemeinen erklärt sich der Auftragnehmer/Lieferant dazu bereit, uns bei der Meldung, Abwicklung und Regulierung von Reklamationen und Produktschäden sowie bei der Beantwortung von Kundenreklamationen und Ver- sicherungsanfragen durch Informationen, Stellungnahmen, Untersuchungen, Analysen, etc. in bestmöglicher Weise und ohne unnötige Verzögerungen zu unterstützen. Die von uns oder von unseren Kunden reklamierten Waren können in unseren Lagern/ Verteilzentren besichtigt werden, oder auf Wunsch des Lieferanten/Auftragnehmers auf dessen Kosten und Gefahr an die vom Lieferanten/Auftragneh- mer genannte Adresse übermittelt werden. Sofern erkennbar ist, dass der Grund der Reklamation der Sphäre des Auftragnehmers/Lieferanten zuzuordnen ist, ist dieser verpflichtet, die mit der Reklamation zusammenhängende Austauschkosten und Mangelfolgeschäden zu ersetzen. An uns ausgestellte Austauschkostenrechnungen werden somit an den Auftragnehmer/Lieferant weiterverrechnet.

11. AUFRECHNUNG, ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN UND PFLICHTEN

Forderungen unsererseits können gegen Forderungen des Auftragnehmers/Lieferanten aufgerechnet werden. Der Auftragnehmer/Lieferant ist nicht berechtigt, gegen unsere Forderungen aufzurechnen, soweit dies nicht zwingend gesetzlich vorgesehen ist.

Wir sind berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne gesonderte Zustimmung des Auftragsnehmers/Lieferanten an Geschäfts- und/oder Rechtsnachfolger sowie an Konzernunternehmen mit schuldbefreiender Wirkung zu übertragen. Aus dieser Übertragung entsteht kein Kündigungs- oder Rücktrittsrecht des Auftragnehmers/Lieferanten. Der Auftragnehmer/Lieferant ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auf Dritte zu übertragen, andernfalls ist eine nicht dem richte lichen Mäßigungsrecht unterliegende Vertragsstrafe in Höhe von 5% der Forderung zu bezahlen.

12. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts sind nicht anwendbar. Zur Entscheidung aller aus den Geschäftsbeziehungen entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich und wertmäßig zuständige Gericht in Wien ausschließlich zuständig.

13. SONSTIGES

Im Zuge der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen und im Hinblick auf diese AEB sind wir so- wie auch der Auftragnehmer/Lieferant zur Mitarbeit verpflichtet und insbesondere verpflichtet alle – zur Erfüllung der Vertragsbeziehung und der Aufträge – notwendigen Informationen und Dokumente weiterzuleiten. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) ungültig sein oder werden, behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit. Ungültige Bestimmungen sind durch solche zulässigen Bestimmungen zu ersetzen, die dem vereinbarten Parteiwillen am nächsten kommen.

 

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